UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Amtliche oder amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren. „Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel. „Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen: wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, Automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS), Bestimmungen bzw. Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantwortung von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

 

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seeschifffahrtsfunk (Short Range)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten, seit dem 1.10.2007 vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen, die über die entsprechende funktechnische Ausrüstung verfügen. „International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren. „Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. „Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen. „In der praktischen Prüfung müssen laut Durchführungsrichtlinie Aufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstillegebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden

 

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seeschifffahrtsfunk (Long Range)

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten und Traditionsschiffen, seit dem 1.10.2007 vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen, die über die entsprechende funktechnische Ausrüstung verfügen. „International und unbefristet gültig. „Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren. „Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. Kenntnisse des SRC und zusätzlich des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen laut Durchführungsrichtlinie Aufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten durch die Bedienung von u.a. UKW/GW/KW/Satellitenfunk-Anlagen nachgewiesen werden.